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Neue Coronaschutzverordnung ab 20.08.




Die wichtigsten Regeln für den Sport im Überblick:


Es gibt nur noch einen Inzidenzwert, der das Greifen von strengeren Maßnahmen auslöst, den Inzidenzwert 35. Andere Inzidenzwerte aus vorherigen Fassungen der Coronaschutzverordnung und damit auch die vier bisherigen Inzidenzstufen entfallen. Da der Wert von 35 landesweit aktuell erreicht ist, greifen die Regelungen ab Freitag, 20.08.2021 einheitlich in ganz Nordrhein-Westfalen.


Damit gelten die 3-G-Regeln (geimpft, getestet, genesen) für alle im Rahmen der Sportausübung (einschließlich ÜL) in Innenräumen. Listen zur Nachverfolgung sind nicht mehr vorgesehen. Für Angebote im Freien gelten die 3-G-Regeln erst ab einer Personenzahl von 2500.


Für Kinder und Jugendliche mit Schülerausweis gilt aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen, dass sie als getestete Personen zählen. Kinder bis zum Schuleintritt sind ohne Vornahme eines Coronatests getesteten Personen gleichgestellt.


Zu Sportgroßveranstaltungen dürfen höchstens 25 000 Zuschauende (einschließlich Geimpfte und Genesene) zugelassen werden, wobei oberhalb einer absoluten Zahl von 5 000 Zuschauenden die zulässige Auslastung bei höchstens 50 Prozent der regulären Höchstkapazität liegen darf.

Die Verordnung im Wortlaut ist hier abrufbar:









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