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Wettspiele Sommer 2021 in Folge der Unwetterkatastrophe






Die Unwetterkatastrophe, die bei mehr als 30 Vereinen des TVM Schäden unterschiedlichen Ausmaßes verursacht hat, wirkt sich auch auf die Wettspiele des Sommers 2021 aus. Einige Vereine werden zum nächsten Spieltag, bzw. mitunter für den Rest der Saison, die Plätze noch nicht wieder Instand gesetzt haben. In manch anderen Mannschaften der betroffenen Regionen gibt es persönliche Schicksale von Spielerinnen und Spielern, wodurch ein Spielen von Medenspielen für diese Personen derzeit nicht in Betracht kommt. Der Vorstand des TVM, der Sportausschuss sowie die Wettspielleiter, haben sich in den vergangenen Tagen intensiv damit befasst, ob und wie die Saison 2021 weiter gespielt werden kann. Mit nachfolgenden Regelungen glauben wir Entscheidungen getroffen zu haben, die allen Beteiligten bestmöglich gerecht werden: Beschlüsse Wettspiele Sommer 2021 in Folge der Unwetterkatastrophe vom 14.07. und 15.07.2021:

  • Vom Unwetter betroffene Mannschaften erhalten die Möglichkeit eines kostenlosen Rückzugs. Die Geschäftsstelle fragt bei den Vereinen, die dem TVM Schäden gemeldet haben, ab, welche Mannschaften zurückgezogen werden müssen. Die Abfrage erfolgt über die Sportwarte der Vereine, bei Abwesenheit über den / die Vorsitzenden. Die Entscheidungen können in den Vereinen je Mannschaft individuell getroffen werden. Eine Rückmeldung der Vereine an den TVM soll bis zum 08.08. erfolgen.

  • Sämtliche Ergebnisse der zurückgezogenen Mannschaften werden mit 0:0 gewertet. Gemäß WspO §24 (7) wird für die betroffenen Mannschaften ein Härtefall festgestellt. Die Mannschaften steigen aus ihrer Spielklasse nicht ab.

  • Betroffenen Mannschaften, die weiterhin an den Wettspielen teilnehmen möchten, wird die Möglichkeit zur örtlichen und zeitlichen Verlegung der Wettspiele gegeben (z.B. Heimrechtstausch mit Gastmannschaft). Die Frist zur Beendigung der Wettspiele wird auf das erste Oktober-Wochenende (2.10./03.10.) erweitert (Ausnahme: Konkurrenzen mit Auf- und Abstiegsspielen der Herren und Herren 40). Verlegungen und Umterminierungen müssen eigenständig durch die betroffenen Vereine und Mannschaften erfolgen. Geschädigte Vereine organisieren im Bedarfsfall selbstständig eine Ausweichanlage bei kooperierenden Vereinen (Hilfestellung bietet hierzu die bereits an die betroffenen Vereine versandte Liste mit Vereinen, die ihre Platzanalgen für Medenspiele anbieten). Sämtliche Verlegungen sind dem Verband vorab per Mail an die Wettspielleiter, bzw. die Geschäftsstelle (info@tvm-tennis.de) mitzuteilen.

  • Abstiege von Mannschaften aufgrund von Neutralisationen anderer Teams werden auf Härtefallgeprüft und im Einzelfall vom Wettspielleiter entschieden.

Zu Beginn der nächsten Woche werden wir die Vereine benachrichtigen, sobald die Rückzüge final im nu-System eingepflegt und veröffentlicht sind.


Wir bitten, die Informationen an alleMannschaftsverantwortlichen im Verein weiterzuleiten.


Stellvertretend für den TVM-Vorstand und Sportausschuss verbleiben wir mit den besten Wünschen

Utz Uecker (1. Vorsitzender) Lutz Groeger (Sportwart)

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