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Infos zur Bundes-Notbremse




Folgendes lässt sich zum aktuellen Zeitpunkt bezogen auf den Tennissport mitteilen: Regelungen bei 7-Tages Inzidenzen ab 101:

Hierbei greift nun die Bundes-Notbremse. Die genaue Auslegung der Regelungen für den Tennissport ist hierbei noch nicht in vollem Umfang klar. Um Fehlinformationen zu vermeiden, stellen wir nachfolgend erst einmal nur die Anmerkungen des Landessportbundes vom gestrigen Tage zur Verfügung, bis ausreichend Klarheit besteht: 3. Sportausübung allgemein:

3.1. Bundesinfektionsschutzgesetz: Zugelassen ist die „kontaktlose Ausübung von Individualsportarten“ allein, zu Zweit oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes.

3.2. Bundesinfektionsschutzgesetz: Zugelassen ist kontaktloser Sport von Gruppen von bis zu 5 Kindern im Alter von bis zu 14 Jahren im Freien. Die vorgenannten Kindergruppen können von ein oder zwei älteren Personen angeleitet werden, wenn für diese ein negativer Coronatest vorliegt, der nicht älter als 24 Stunden ist. Positiv ist festzuhalten, dass die Privilegierung für den Sport in Gruppen für Kinder bis 14 Jahre wenigstens nicht ganz weggefallen ist, selbst bei sehr hohen Inzidenzwerten. Aber die beschriebene Regelung geht aus unserer Sicht erstens an der Wirklichkeit von Sportvereinen und zweitens am natürlichen Bewegungsverhalten von Kindern vorbei.


Ob für Gruppen von 5 Kindern der geforderte Aufwand (Kontaktnachverfolgung, Einlassregelung, tagesaktuell getesteter Übungsleiter) für Sportvereine leistbar ist, sei dahingestellt.


Jeder kann anhand der täglich veröffentlichten Zahlen erkennen, wie ernst das Ausmaß der Dritten Pandemiewelle ist. Trotzdem oder gerade deswegen blicken wir mit Unverständnis auf die aus unserer Sicht inkonsistenten Regeln des Bundes-Infektionsschutzgesetzes für den Sport und haben dies auch öffentlich und gegenüber dem DOSB deutlich gemacht. Viele Formulierungen und Begriffe sind unklar.

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