top of page

Bitte dringend die Vorgaben beachten!!



Liebe Mitglieder,


aufgrund teilweise verwirrender im Umlauf befindlicher Informationen, möchten wir Euch über die geltenden Corona-Regeln in unserer Club-Gastronomie informieren.


Aktuelle Stufe 2, Inzidenz 35 -50


Möglichkeit 1:

Den Mindestabstand unterschreiten, also an einem Tisch sitzen, dürfen Personen aus drei Haushalten. Für diese Konstellation ist nur in der Außengastro kein Test erforderlich. In Innenbereichen der Gastro ist bei dieser Inzidenzstufe ein Test erforderlich.


Möglichkeit 2:

Maximal 10 negativ Getestete dürfen an einem Tisch sitzen und den Mindestabstand unterschreiten. Kinder ab Grundschulalter zählen ganz normal mit. Bedeutet für Medenmannschaften Kinder/Jugendliche: Es gelten die gleichen Regeln, die für die Erwachsenen gelten.

Bei beiden Möglichkeiten können sich weitere Geimpfte und Genesene mit an den Tisch setzen.


Die bedeutet für Medenspiele, dass z.B. ein gemeinsames Essen von 12 Personen oder mehr an einem Tisch nur möglich ist, wenn 2 Personen vollständig geimpft oder genesen sind. Andernfalls ist die Gruppe auf zwei Tische zu verteilen.


Testbescheinigungen oder Immunitätsnachweise (Impfpass oder Nachweis der Genesung), sollten unaufgefordert vorgezeigt werden. Unserem Clubwirt drohen bei Kontrollen empfindliche Bußgelder. Dies wollen wir vermeiden und auch einen verantwortungsvollen Beitrag zur Bekämpfung der Corona-Pandemie leisten.


Stufe 1, Inzidenz unter 35 im Rhein-Erft-Kreis und NRW


Möglichkeit 1:

5 Hausstände können an einem Tisch sitzen. Für diese Konstellation ist kein Test (Innen und Außengastro) erforderlich.


Möglichkeit 2:

100 negativ Getestete können an einem Tisch sitzen.


Nachweislich Geimpfte und Genesene können in unbeschränkter Anzahl dazu kommen.


Auch bei dieser Inzidenz-Stufe ist es erforderlich, dass bei Medenspielen zur Inanspruchnahme eines gastronomischen Angebots (Mannschaftsessen) ein Negativtest oder der Immunitätsnachweis vorgelegt wird.


Auswärtsspiele

Es gelten die Corona-Regeln des entsprechenden Kreises / der kreisfreien Stadt. Sinnvoll ist es daher, dass man sich vorher mit der/dem Mannschaftsführer/in des Gegners in Verbindung setzt, um die dortigen Regeln für die Nutzung der Gastronomie in Erfahrung zu bringen.


Wir hoffen, dass wir mit diesen Ausführungen zur besseren Verständlichkeit der geltenden Regeln beitragen und bitten Euch um entsprechende Beachtung. Vielen Dank!

bottom of page